Donnerstag, 28. Februar 2008
Beantragung des Übertrittszeugnisses
Heute hatten meine Kinder einen kleinen, kopierten Zettel im Schulranzen: der Antrag auf Ausfertigung eines Übertrittzeugnisses. Auf dem Zettel hat man die Wahl: Gymnasium oder Realschule.

Was heißt das jetzt? Entscheiden das nicht die Noten? Gibt es doch den Elternwillen? Was ist, wenn ich Gymnasium beantrage und die Noten sich verschlechtern - Notenschluss ist noch lange nicht, erst Ende April. Was ist, wenn ich Realschule wähle, und der Schnitt sich verbessert?

Von unserer Schule kamen dazu keine Zusatzinformationen, keine Erklärung, kein Hinweis, dass dieser Zettel jetzt kommt.

Was ist, wenn Kinder den Zettel verschlampen? Was ist, wenn ein Kind krank ist?

Was ist, wenn ein Erziehungsberechtigter verreist ist? Es sollen beide unterschreiben, so es zwei sind.

In anderen Schulen wurde dazu gesagt, man solle nur nach Absprache mit den Lehrerinnen wählen.

Wir sollen aber morgen schon wieder abgeben, sonst wäre es zu spät. Naja, ich glaube das nicht, aber so wurde es den Kindern gesagt.

Der Elternsprechtag ist erst in zwei Wochen - da erhoffte ich mir eine Einschätzung der Klasslehrerin von Kind Nr.1, bei dem die Lage nicht klar ist.

Fortsetzung:
Wir riefen im Sekretariat an, hatten eine der Lehrerinnen an der Strippe. Sie weiß nichts über diesen Zettel, was die Wahlmöglichkeit zu bedeuten hat. Ich gehe schnell noch morgens in die Schule, frage eine der Klasslehrerinnen: für sie ist das auch neu. Nein, sagt sie, es ist ein und dasselbe Gutachten. Die Noten stehen noch nicht fest usw. Also, die Lehrerinnen wissen auch nichts. Ist es eine Maßnahme der Stadt, um die Schülerzahlen einschätzen zu können? Oder des Staates? Eine Mutter sagt, letztes Jahre hätte man das Übertrittszeugnis nur mündlich beantragt.

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