Montag, 25. Februar 2008
Elternwille ist entscheidend ?! in Bayern?
Endlich habe ich heute mal ein Forum entdeckt, dass ziemlich Bayern-lastig zu sein scheint. Der Name ist etwas 'babyhaft', würden die Kinder sagen: www.adeba.de

Dort habe ich folgenden Beitrag einer Lehrerin aus Starnberg entdeckt:
"....Abgesehen davon ist in Bayern der Elternwille entscheidend. Das heißt, wenn du entscheidest, dass dein Kind auf eine bestimmte Schulart soll, dann ist das bindend. (Bezüglich der Übertrittsnote schick ich dir per PN nen interessanten Link!)...."

Was heißt das denn nun? Wir (4.Klässler Eltern) dachten doch alle, der Durchschnitt entscheidet. Und üben wie verrückt mit den Kindern, verbringen schlaflose Nächte.....

Nachzulesen unter:
http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=21757

Leider funktioniert die Anmeldung in dem Forum nicht so richtig, sonst hätte ich gleich meinen Senf dazugegeben. Ich hoffe, dass geht demnächst. Also, fragen wir mal an unseren Schulen nach!

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Elternwille ist nicht entscheidend
In Bayern ist für den Übertritt nur der Notendurchschnitt wichtig. Der Elternwille gilt nur dann, wenn Sie Ihr Kind auf eine niedrigere Schulart schicken wollen als es mit seinen Noten eigentlich möglich wäre. Sie sind an diese Schulart aber nicht auf Lebenszeit gebunden. Was die oben zitierte Lehrerin meint, ist mir schleierhaft. Allzu viel Ahnung vom bayerischen Schulrecht scheint sie jedenfalls nicht zu haben.

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Elternwille
Ich denke inzwischen, dass sie vielleicht die Möglichkeit meint, Kinder mit einem Schnitt von 2,33 aufs Gymnasium zu schicken, nach obligatorischer Beratung - da kam man sich wohl beraten lassen und dann doch aufs Gymnasium.
Bzw. mit 2,66 auf die Realschule, nach Beratung

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